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Montag, 25. Januar 2021
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Weil Handschriften nicht immer leserlich sind, rät der Fachstab Pandemie dazu, die Erfassung von Kontaktdaten digital vorzunehmen. Symbolbild: Pexels
Die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Kontakten ist Teil vieler Schutzkonzepte. Die Erfahrung zeigt, dass diese in der Praxis nicht immer gewährleistet ist. Der Fachstab Pandemie rät, digitale Lösungen zur Datenerfassung einzusetzen.
Region Viele Schutzkonzepte sehen die Erfassung der Kontaktdaten ihrer Kunden vor. Noch geschieht dies im Thurgau vielfach mittels handschriftlich auszufüllender Listen. Der Fachstab Pandemie rät jedoch davon ab und empfiehlt stattdessen digitale Lösungen zur Erfassung von Kontaktdaten einzusetzen. «Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die handschriftliche Erfassung der Kontaktdaten die Rückverfolgbarkeit nicht immer gewährleisten kann», so Regierungsrat Urs Martin, Chef des Departements für Finanzen und Soziales. Sei dies, weil sich Handschriften nicht eindeutig entziffern lassen oder die Angaben fehlerhaft oder falsch sind. Dadurch wird das Contact Tracing erschwert. Eine rasche Kontaktaufnahme mit Kontaktpersonen einer positiv auf COVID-19 getesteten Person ist jedoch wichtig zur Eindämmung weiterer Infektionen.
Die Rückverfolgbarkeit der Kontakte als Teil der Schutzkonzepte muss gewährleistet werden. Ist dies nicht der Fall, kann dies eine Schliessung eines Betriebes oder einer Veranstaltung zur Folge haben. In anderen Kantonen wurden die elektronische Erfassung sowie Verifizierung von Kundendaten bereits als verbindlich erklärt. Der Fachstab Pandemie behält sich vor, wenn nötig für den Kanton Thurgau ebenfalls eine elektronische und vor Ort zu verifizierende Erhebung der Kontaktdaten beim Regierungsrat zu beantragen.
red
Weil Handschriften nicht immer leserlich sind, rät der Fachstab Pandemie dazu, die Erfassung von Kontaktdaten digital vorzunehmen. Symbolbild: Pexels
Die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Kontakten ist Teil vieler Schutzkonzepte. Die Erfahrung zeigt, dass diese in der Praxis nicht immer gewährleistet ist. Der Fachstab Pandemie rät, digitale Lösungen zur Datenerfassung einzusetzen.
Region Viele Schutzkonzepte sehen die Erfassung der Kontaktdaten ihrer Kunden vor. Noch geschieht dies im Thurgau vielfach mittels handschriftlich auszufüllender Listen. Der Fachstab Pandemie rät jedoch davon ab und empfiehlt stattdessen digitale Lösungen zur Erfassung von Kontaktdaten einzusetzen. «Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die handschriftliche Erfassung der Kontaktdaten die Rückverfolgbarkeit nicht immer gewährleisten kann», so Regierungsrat Urs Martin, Chef des Departements für Finanzen und Soziales. Sei dies, weil sich Handschriften nicht eindeutig entziffern lassen oder die Angaben fehlerhaft oder falsch sind. Dadurch wird das Contact Tracing erschwert. Eine rasche Kontaktaufnahme mit Kontaktpersonen einer positiv auf COVID-19 getesteten Person ist jedoch wichtig zur Eindämmung weiterer Infektionen.
Die Rückverfolgbarkeit der Kontakte als Teil der Schutzkonzepte muss gewährleistet werden. Ist dies nicht der Fall, kann dies eine Schliessung eines Betriebes oder einer Veranstaltung zur Folge haben. In anderen Kantonen wurden die elektronische Erfassung sowie Verifizierung von Kundendaten bereits als verbindlich erklärt. Der Fachstab Pandemie behält sich vor, wenn nötig für den Kanton Thurgau ebenfalls eine elektronische und vor Ort zu verifizierende Erhebung der Kontaktdaten beim Regierungsrat zu beantragen.
red
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