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Montag, 25. Januar 2021
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Zwei Männer sollen eine Frau auf der Rückbank eines Autos vergewaltigt haben. Die Angeklagten bestreiten zwar die sexuellen Handlungen nicht, aber diese hätten in beidseitigem Einverständnis stattgefunden.
Zwei Männer sollen eine Frau in einem Auto vergewaltigt haben. Die Beschuldigten sagen vor Gericht aus, die sexuellen Handlungen hätten im gegenseitigen Einverständnis stattgefunden. Das Bezirksgericht Weinfelden sprach sie schuldig. Nun zogen sie das Urteil weiter ans Obergericht.
Frauenfeld/Weinfelden Die Nacht vom 30. April auf den 1. Mai 2016 in Weinfelden. Der Alkohol fliesst, man ist in Feierlaune und kommt ins Gespräch. Schnell wird dieses auf das Thema Sex gelenkt. Es ist spät in der Nacht, oder früh am Morgen und die Feierlaune nimmt nicht ab. Also wohin? Einfach mal losfahren. Eine Frau und zwei Männer. Sie mit einem auf der Rückbank, einer am Steuer. Man beginnt sich anzufassen. Dann macht man Halt auf einem Parkplatz, der Fahrer geht nach hinten und es passiert. Einige Zeit später berichtet die Frau ihrem Ehemann von einer mehrfachen Vergewaltigung. Die Männer werden am Morgen danach verhaftet und kommen in Untersuchungshaft. Schliesslich stehen sie vor dem Bezirksgericht Weinfelden, das ihnen Vergewaltigung und sexuelle Nötigung vorwirft. Sie werden zu 28 beziehungsweise 26 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, wovon 12 Monate als vollziehbar zu erklären seien. Die Männer beteuern weiterhin ihre Unschuld und haben das Urteil ans Obergericht weitergezogen. Beide Parteien bestehen auf ihren Aussagen. Die Frau habe alles gewollt, meinen die Angeklagten. Einem der Beschuldigten soll die Frau in den Penis gebissen haben. Ausserdem habe sie ihn gekratzt und sich strampelnd gewehrt.
Laut Verteidigung sei es rein physikalisch so gut wie unmöglich, dass sich die Szenen im Auto so abgespielt haben, wie es das mutmassliche Opfer ausgesagt hat. Es sei schlicht zu eng auf einer Rückbank, als dass zwei erwachsene Männer sich selber und eine eher korpulente Frau ausziehen könnten, während sich die Frau wehrt und um sich schlägt. Auch die Vergewaltigung an sich kann sich die Verteidigung in diesen Platzverhältnissen nicht erklären. Zumal einer der Männer die Frau fixiert gehabt haben soll, während der andere sich an ihr verging. Beide Beschuldigten sagten am Freitag vor dem Obergericht aus, die Frau habe ihnen zu verstehen gegeben, dass sie mit allem einverstanden war und mit ihnen beiden Verkehr haben wollte.
Wie sie sich denn verständigt haben, fragte die Richterin, zumal sowohl die Angeklagten als auch die Privatklägerin kaum deutsch sprechen und sich ihre Muttersprachen mit Portugiesisch und Thailändisch auch nicht decken. Untereinander habe man Portugiesisch gesprochen, meint einer der Angeklagten, mit der Frau gebrochen Deutsch oder Englisch. Trotzdem habe man klar verstanden, auch an ihrer Körpersprache, dass sie Verkehr wollte. Demnach sollten die Angeklagten, so deren Anwälte, in allen Punkten freigesprochen und für ihre Zeit in Untersuchungshaft entschädigt werden.
Die Opfervertreterin hingegen hält am Bezirksgerichtsurteil fest. Ihre Mandantin habe seit der ersten Befragung durch die Polizei stets konstante Aussagen gemacht. Ihre Hausärztin habe bei ihr ein Trauma festgestellt, an dem sie seit der erwähnten Nacht leidet. Eine anderweitige psychische Störung, wie sie ihr die Verteidiger nachsagen, habe das mutmassliche Opfer aber nicht. Auch sei sie nicht in Behandlung. Mehrere Aussagen von Zeugen, die in der Nacht in der gleichen Bar waren, wie das mutmassliche Opfer, beschrieben dieses als verzweifelt und traurig. Die Verteidigung spricht von Zeugen in der Bar, die sie als «auf der Suche nach Männern» bezeichnen und sagten, sie habe Männer betatscht.
Sie habe lediglich eine Erklärung für den Betrug an ihrem Ehemann gesucht, meinte die Verteidigung, weshalb die Privatklägerin den nächtlichen Ausflug als Vergewaltigung abgetan und sich somit erklärt habe. «Hätte sie sich aber dann wirklich noch die Autonummer des Angeklagten aufgeschrieben?», fragt die Opfervertretung. Man weiss es nicht. Ein Betrug fand in besagter Nacht unumstritten statt. Ein Betrug an der Ehefrau, der Partnerin, dem Ehemann. Aber auch ein Betrug am Gesetz, an der Ehre einer Frau, ein Betrug an ihrer Würde? Das Obergericht wird entscheiden. Das Urteil wird schriftlich bekanntgegeben. Bis zur Urteilsverkündung gilt die Unschuldsvermutung.
Von Tamara Schäpper
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Zwei Männer sollen eine Frau auf der Rückbank eines Autos vergewaltigt haben. Die Angeklagten bestreiten zwar die sexuellen Handlungen nicht, aber diese hätten in beidseitigem Einverständnis stattgefunden.
Zwei Männer sollen eine Frau in einem Auto vergewaltigt haben. Die Beschuldigten sagen vor Gericht aus, die sexuellen Handlungen hätten im gegenseitigen Einverständnis stattgefunden. Das Bezirksgericht Weinfelden sprach sie schuldig. Nun zogen sie das Urteil weiter ans Obergericht.
Frauenfeld/Weinfelden Die Nacht vom 30. April auf den 1. Mai 2016 in Weinfelden. Der Alkohol fliesst, man ist in Feierlaune und kommt ins Gespräch. Schnell wird dieses auf das Thema Sex gelenkt. Es ist spät in der Nacht, oder früh am Morgen und die Feierlaune nimmt nicht ab. Also wohin? Einfach mal losfahren. Eine Frau und zwei Männer. Sie mit einem auf der Rückbank, einer am Steuer. Man beginnt sich anzufassen. Dann macht man Halt auf einem Parkplatz, der Fahrer geht nach hinten und es passiert. Einige Zeit später berichtet die Frau ihrem Ehemann von einer mehrfachen Vergewaltigung. Die Männer werden am Morgen danach verhaftet und kommen in Untersuchungshaft. Schliesslich stehen sie vor dem Bezirksgericht Weinfelden, das ihnen Vergewaltigung und sexuelle Nötigung vorwirft. Sie werden zu 28 beziehungsweise 26 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, wovon 12 Monate als vollziehbar zu erklären seien. Die Männer beteuern weiterhin ihre Unschuld und haben das Urteil ans Obergericht weitergezogen. Beide Parteien bestehen auf ihren Aussagen. Die Frau habe alles gewollt, meinen die Angeklagten. Einem der Beschuldigten soll die Frau in den Penis gebissen haben. Ausserdem habe sie ihn gekratzt und sich strampelnd gewehrt.
Laut Verteidigung sei es rein physikalisch so gut wie unmöglich, dass sich die Szenen im Auto so abgespielt haben, wie es das mutmassliche Opfer ausgesagt hat. Es sei schlicht zu eng auf einer Rückbank, als dass zwei erwachsene Männer sich selber und eine eher korpulente Frau ausziehen könnten, während sich die Frau wehrt und um sich schlägt. Auch die Vergewaltigung an sich kann sich die Verteidigung in diesen Platzverhältnissen nicht erklären. Zumal einer der Männer die Frau fixiert gehabt haben soll, während der andere sich an ihr verging. Beide Beschuldigten sagten am Freitag vor dem Obergericht aus, die Frau habe ihnen zu verstehen gegeben, dass sie mit allem einverstanden war und mit ihnen beiden Verkehr haben wollte.
Wie sie sich denn verständigt haben, fragte die Richterin, zumal sowohl die Angeklagten als auch die Privatklägerin kaum deutsch sprechen und sich ihre Muttersprachen mit Portugiesisch und Thailändisch auch nicht decken. Untereinander habe man Portugiesisch gesprochen, meint einer der Angeklagten, mit der Frau gebrochen Deutsch oder Englisch. Trotzdem habe man klar verstanden, auch an ihrer Körpersprache, dass sie Verkehr wollte. Demnach sollten die Angeklagten, so deren Anwälte, in allen Punkten freigesprochen und für ihre Zeit in Untersuchungshaft entschädigt werden.
Die Opfervertreterin hingegen hält am Bezirksgerichtsurteil fest. Ihre Mandantin habe seit der ersten Befragung durch die Polizei stets konstante Aussagen gemacht. Ihre Hausärztin habe bei ihr ein Trauma festgestellt, an dem sie seit der erwähnten Nacht leidet. Eine anderweitige psychische Störung, wie sie ihr die Verteidiger nachsagen, habe das mutmassliche Opfer aber nicht. Auch sei sie nicht in Behandlung. Mehrere Aussagen von Zeugen, die in der Nacht in der gleichen Bar waren, wie das mutmassliche Opfer, beschrieben dieses als verzweifelt und traurig. Die Verteidigung spricht von Zeugen in der Bar, die sie als «auf der Suche nach Männern» bezeichnen und sagten, sie habe Männer betatscht.
Sie habe lediglich eine Erklärung für den Betrug an ihrem Ehemann gesucht, meinte die Verteidigung, weshalb die Privatklägerin den nächtlichen Ausflug als Vergewaltigung abgetan und sich somit erklärt habe. «Hätte sie sich aber dann wirklich noch die Autonummer des Angeklagten aufgeschrieben?», fragt die Opfervertretung. Man weiss es nicht. Ein Betrug fand in besagter Nacht unumstritten statt. Ein Betrug an der Ehefrau, der Partnerin, dem Ehemann. Aber auch ein Betrug am Gesetz, an der Ehre einer Frau, ein Betrug an ihrer Würde? Das Obergericht wird entscheiden. Das Urteil wird schriftlich bekanntgegeben. Bis zur Urteilsverkündung gilt die Unschuldsvermutung.
Von Tamara Schäpper
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